Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz


Arbeitssicherheit und Gesundheit bedeutet, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die Arbeitsunfälle, Berufs- und arbeitsbedingte Erkrankungen soweit wie möglich zu reduzieren und die Voraussetzung für das volle körperliche, geistige und soziale Wohlergehen der Beschäftigten zu sichern.

Wir bieten folgende Dienstleistungen an:


  • Entwicklung eines Gefährdungsbeurteilungsgesetzes für alle Arbeitsplätze im Arbeitsumfeld
  • Entwicklung des Regelwerks für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • Ausbildung und Prüfung von Arbeitsschutzmitarbeitern
  • Monatliche Wartung – Dienst des Arbeitsschutzbeauftragten
  • Dienstleistungen des Koordinators für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • Anmeldung von Baustellen und Erstellung von Studien (für Bauunternehmen)
  • Entwicklung eines Erste-Hilfe-Schulungsprogramms

PERSÖNLICHE (OFFIZIER) DIENSTLEISTUNGEN FÜR ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEIT


Der monatliche Dienst der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Arbeitsschutzbeauftragter) umfasst:

  • Entwicklung des Regelwerks für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz;
  • Schulung der Mitarbeiter für sicheres und gesundes Arbeiten;
  • Führen von vorgeschriebenen Aufzeichnungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit beim Arbeitgeber;
  • Gefahren und Gefährdungen an beliebigen Orten und im Arbeitsumfeld identifizieren und bestimmen;
  • Gefährdungsbeurteilung an allen Arbeitsplätzen im Arbeitsumfeld in Bezug auf Gefahren und Gefährdungen;
  • Festlegung von Wegen und Maßnahmen zur Beseitigung, Verringerung oder Vermeidung von Risiken;
  • Ausarbeitung eines Gefährdungsbeurteilungsgesetzes für alle Arbeitsplätze im Arbeitsumfeld;
  • Entwicklung von Anweisungen für sicheres Arbeiten in Übereinstimmung mit gesetzlichen, technischen Vorschriften und Normen;
  • Organisation von vorbeugenden und regelmäßigen Untersuchungen der Bedingungen der Arbeitsumgebung und Einreichung von Angeboten für Dienstleistungen an den Arbeitgeber gemäß der Preisliste der akkreditierten Institutionen.
  • Organisation von vorbeugenden und regelmäßigen Prüfungen von Arbeitsmitteln und -ausrüstung und Abgabe von Angeboten für Dienstleistungen an den Arbeitgeber gemäß der Preisliste der akkreditierten Institutionen;
  • Überwachung der Situation im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Berufskrankheiten, Teilnahme an der Ermittlung ihrer Ursachen und Erstellung von Berichten mit Vorschlägen für Maßnahmen zu deren Beseitigung;
  • Bei einem Arbeitsunfall ist es Pflicht, einen Arbeitsunfallbericht zu erstellen, der dem zuständigen Zweig der Krankenversicherung vorgelegt wird, und bei schweren und kollektiven Verletzungen ist er verpflichtet, den zu informieren zuständige Arbeitsaufsicht;
  • bei Durchführung der regelmäßigen und außerordentlichen Überwachung durch Überwachungsstellen im Bereich des Arbeitsschutzes Kontakte mit diesen durch eine Fachkraft für Arbeitsschutz wahrgenommen werden;
  • Gelegentliche Besuche, obligatorisch auf Einladung, kommen zum Arbeitgeber, um die Umsetzung von Maßnahmen für sicheres und gesundes Arbeiten der Arbeitnehmer an zufälligen Orten zu überwachen und zu kontrollieren und Aufzeichnungen zu führen.

ARBEITSSCHUTZKOORDINATOREN DIENSTLEISTUNGEN IN DER ARBEITSPHASE


Die Ausübung des Dienstes des Arbeitsschutzkoordinators in der Phase der Ausführung von Arbeiten umfasst unter anderem folgende Aufgaben und Pflichten:

  • Überwachung und Koordination aller Subunternehmer auf der Baustelle hinsichtlich der Umsetzung gemeinsamer Arbeitssicherheits- und Brandschutzmaßnahmen, Erteilung schriftlicher Anordnungen zur Beseitigung festgestellter Unregelmäßigkeiten sowie Anregung der Experten des jeweiligen Subunternehmers für Arbeitssicherheit und Brandschutz Schutz durch individuelle Maßnahmen;
  • Tägliche Baustellenbesichtigung und Lösung dringender Probleme der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit;
  • Durchführung von Sitzungen (die Arbeitsschutz- und ZOP-Problemen auf der Baustelle gewidmet sind) mit Vertretern von Auftragnehmern, Subunternehmern, Investoren und Vorgesetzten einmal pro Woche und Lösung von Arbeitsschutzproblemen;
  • Bereitstellung eines schriftlichen Berichts an den Auftraggeber und die Teilnehmer des Treffens über ihre wöchentlichen Aktivitäten und die festgestellte Situation;
  • Ständiger Kontakt mit verantwortlichen Managern auf der Baustelle und Unterstützung bei der Lösung von Arbeitsschutzproblemen;
  • Pflichtkontakte mit Kontrollstellen und Problemlösung;
  • Kontinuierliche Überwachung und Verbesserung der Arbeitsschutzprämien;
  • Beratungsleistungen – Fachliche Beratung für alle Beteiligten auf der Baustelle und mehr.